IHRE VORTEILE

Das richtige Reinigungsunternehmen im Stuttgarter Raum

Gute Gründe statt Augenwischerei, weil Putzdienst einfach passen muss

 

Profitieren Sie von unserem hohen Anspruch. Wir leben ihn, um mit uns selbst im Reinen zu sein.

Das „Clean Comfort Concept“ – maximale Convenience, wirtschaftliche Lösungen, heutige Werte. 

 

Professioneller Reinigungsservice zu guten Preisen ohne böse Überraschungen
Sie bekommen transparente Endpreis-Angebote inklusive aller Verbrauchsmittel, Fahrt- und Arbeitskosten
Keine unnötigen Kosten
In genauer Absprache mit Ihnen definieren wir den individuell passenden Leistungsumfang – Vertrauen will fairdient sein!

Boni bei regelmäßigen Reinigungsaufträgen wie zum Beispiel einer Unterhaltsreinigung
Beständigkeit fördert die Qualität von Kooperation. Wir schätzen und honorieren das.

Moderate Vertragslaufzeiten
Wir binden Sie durch überzeugende Arbeit, nicht durch überzogene Verträge.

Angenehme Reinigungskräfte
Es gibt bei uns keinen Wischmopp-Blues. Alle sind motiviert, gut geschult, diskret, dezent und empathisch.

Schwäbische Gründlichkeit in Büros, Praxen, Läden, öffentlichen Einrichtungen und Privathäusern
Ist so. Als Schwabe hat man diese Akribie im Blut. Als Unternehmen haben wir sie im Anspruch.

Störungsfreie Einsätze
Durch Wunschzeiten, effizientes Arbeiten und zurückhaltendes Auftreten bleiben Ihre Leute fokussiert, die Abläufe bei Ihnen unbeeinträchtigt.

Umweltschonende Mittel und Verfahren
Wir legen Wert darauf und wissen, dass das auch vielen Kunden wichtig ist.

Alles sauber regeln fürs Finanzamt – so machen Sie Reinigungsservice steuerlich geltend

Das Finanzamt erkennt Ausgaben für handwerkliche Dienstleistungen in und am Haus grundsätzlich an. 

 

„Haushaltsnahe Dienstleistungen sind alle Tätigkeiten, für die man eine Hilfe im Haus hat, die man aber auch selbst erledigen könnte“. 

Dazu zählen unter anderem Putzarbeiten in der Wohnung, Kochen, Waschen, Bügeln oder die Gartenpflege. 

 

Um die Handwerkerkosten steuerlich absetzen zu können, muss man den Handwerker auf Rechnung arbeiten lassen und die Bezahlung über ein Konto abwickeln. Barzahlungen akzeptiert die Finanzverwaltung nicht. Die Rechnung und den Nachweis über die Überweisung oder den Bankeinzug sollte man aufbewahren. Allerdings muss man die Belege nicht von sich aus einreichen. Das Finanzamt fordert sie gegebenenfalls an. Außerdem gilt: „Die steuerliche Förderung umfasst nur die Arbeitskosten. Materialkosten werden nicht berücksichtigt“.